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Ist der Radarkanal legal? |
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Geschrieben von Super Administrator
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Donnerstag, 10. Januar 2008 |
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Ja! :-) ..........zur Begründung führte das OLG aus, das Warnen anderer Verkehrsteilnehmer vor einer polizeilichen Verkehrskontrolle sei für sich allein nicht ordnungswidrig (so i.Ü. auch BayObLG VRS 25, 453 und OLG Zweibrücken, VRS 64, 454). Das Warnen kann allenfalls dann ein Verstoß gegen § 1 StVO sein, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer dadurch konkret behindert, gefährdet oder belästigt wird. Das muss dem Warner aber dann im Einzelnen nachgewiesen werden. Ein Verstoß gegen die Vorschriften der StVO kann jedoch dann vorliegen, wenn der eigentliche Messvorgang durch einen Verkehrsteilnehmer gestört wird (OLG Hamm, VRS 52, 208).
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 10. Januar 2008 )
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