Rasen nach Lust und Laune
Geschrieben von Super Administrator   
Freitag, 20. November 2009

zur Info:

 Urtel Bundesverfassungsgericht. Die Aufzeichnung von Bildern, Videos etc. (auch zur Verkehrskontrolle) ist ein nicht erlaubter Eingriff in die Privatsphäre!

 Alle offenen Verfahren können somit angefochten werden!

Siehe:

http://netplosiv.org/20094237/vermischtes/weltgeschehen/rasen-nach-lust-und-laune-bundesverfassungsgericht-hebelt-blitzer-aus

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 20. November 2009 )