| Rasen nach Lust und Laune |
| Geschrieben von Super Administrator | |
| Freitag, 20. November 2009 | |
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zur Info: Urtel Bundesverfassungsgericht. Die Aufzeichnung von Bildern, Videos etc. (auch zur Verkehrskontrolle) ist ein nicht erlaubter Eingriff in die Privatsphäre! Alle offenen Verfahren können somit angefochten werden! Siehe: |
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| Letzte Aktualisierung ( Freitag, 20. November 2009 ) |